Ersetzt werden der Betriebsgewinn, den der Provider-Betrieb infolge der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften konnte, sowie die fortlaufenden Kosten (z.B. Löhne und Gehälter)
Die Betriebsunterbrechung muss durch einen Sachschaden auf dem Versicherungsgrundstück aufgrund einer der nachfolgenden Gefahren verursacht worden sein:
Der Unterbrechungsschaden ist bis zur Höhe der Versicherungssumme
für die Betriebseinrichtung und Vorräte aus der Inhaltsversicherung versichert.
Ist diese Summe zu hoch oder zu niedrig, kann auch eine abweichende Summe vereinbart werden.
Der Versicherer haftet für Unterbrechungsschaden bis zu 12 Monaten.

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