versichert ist die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz für Personen- und Sachschäden innerhalb der Betriebsräume und bei Außenaufnahmen.
Wahlweise können mitversichert werden:
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten, durch Feuer- Leitungswasser- und Abwasserschäden ferner durch sonstige Ursachen
- Schäden bei Arbeiten auf fremden Grundstücken
- Schäden an den zu fotografischen Zwecken übernommenen Sachen,auch Dekorationen
- Auslandsschäden einschl. USA
- Be- und Entladeschäden aus der Beschäftigung von Transportmitteln und jeder Art von Containern
- Verlust von fremden Schlüsseln
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